
Vermögensschadenhaftpflicht
speziell für Immobilienverwalter
- Reine Vermögensschäden aus der Tätigkeit als Hausverwaltung
- Angebotsanfrage
Deckungserweiterungen:
- Auferlegung der Prozesskosten gemäß § 49 II WEG
- Haftpflichtansprüchen, die darauf beruhen, dass Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, erfüllt oder fortgeführt werden
- Abwehrkosten und Ansprüche bei der Regulierung von Gebäudeschäden im Sondereigentum
- Beantragung und Bearbeitung von Darlehen und Fördergeldern für die WEG
- Abwehrkosten bei wissentlicher Pflichtverletzung
- Nebentätigkeit des Verwalters als Immobilienmakler und als Sachverständiger im Immobilienbereich
- Verwaltung rein gewerblicher Objekte
- Verstöße beim Zahlungsakt
- Tätigkeit als Organ der teilrechtsfähigen Gemeinschaft
- AGG-Deckung im Rahmen der Verwaltungstätigkeit
- Ansprüche gegen den Verwalter öffentlich-rechtlichen Inhaltes
- Maßnahmen zur Erhaltung, Instandsetzung und Pflege des Verwaltungsobjektes, u.a. Einholung von Angeboten, Empfehlungen ausführender Unternehmen, erste Inbetriebnahme oder Ingebrauchnahme nach einer Baumaßnahme (vereinfachte Baumaßnahme)
- Kaufmännisches, technisches und infrastrukturelles Facilitymanagement
- Alle Verstöße während der Vertragsdauer (Nachhaftungszeit mindestens 10 Jahre)
- Rückwärtsversicherung bei Bestehen eines Vorvertrages
- Tätigkeiten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetzes
1988
gegründet mit Stammsitz in München
1995
konsequente Spezialisierung auf Versicherungen von Immobilienverwaltungen
2014
Entwicklung der Top-Dienstleistung „Schadenmanagement Premium“
1500
Immobilienverwaltungen in Betreuung