
Vertrauensschadenversicherung
für Immobilienverwalter
Dazu gehören Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung,
Sabotage oder andere vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die nach § 823 BGB
zum Schadenersatz verpflichten. Ersetzt werden in der Regel sowohl Schäden,
die dem Unternehmen selbst entstehen, als auch Schäden,
die Dritten (z.B. WEGen) zugefügt werden.
- Eine Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden.
- Angebotsanfrage
Mitversichert sind auch Hackerangriffe von außen.
Nach Einschätzungen der Versicherer führen größer werdende materielle Engpässe und ein steigender Werteverlust zu sinkender Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Zugleich führen Umstrukturierungen, Fusionen, zunehmende Anonymisierung oder schlankes Management vermehrt zu Sicherheitslücken, die die unerlaubten Handlungen erst möglich machen.
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wissen wir, dass eine Vielzahl von Immobilienverwaltern großen Wert auf diesen Versicherungsschutz legt - insbesondere auch deshalb, weil Eigentümergemeinschaften immer häufiger darauf bestehen.
1988
gegründet mit Stammsitz in München
1995
konsequente Spezialisierung auf Versicherungen von Immobilienverwaltungen
2014
Entwicklung der Top-Dienstleistung „Schadenmanagement Premium“
1500
Immobilienverwaltungen in Betreuung